Geschäftsbedingungen für Sachverständigenleistungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GutGutachten und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sachverständigenleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
(1) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung und deren Annahme zustande.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Zu den Leistungen gehören insbesondere:
(1) Der Auftraggeber hat das zu begutachtende Objekt zum vereinbarten Termin bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber macht wahrheitsgemäße Angaben.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarordnung.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(1) Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: April 2026
GutGutachten